So wird Ihre Website BFSG Konform
Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das auf der EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) basiert.
Das Ziel: digitale Barrierefreiheit – also dafür zu sorgen, dass wirklich jeder eine Website bedienen, verstehen und nutzen kann, egal ob mit Screenreader, ohne Maus oder mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen. Zum ersten Mal betrifft es nun auch private Unternehmen, die z. B. Websites, Online-Shops oder Apps betreiben.
Ist das Gesetz für mich relevant?
Verpflichtet sind Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen digital für Verbraucher anbieten. Das heißt, wenn Sie weder Produkte oder noch Dienstleistungen direkt auf Ihrer Website z. B. in einem Shop verkaufen fallen Sie nicht unter BFSG-Pflicht. Sobald aber die Möglichkeit besteht über Ihre Website einen Kaufvertrag abzuschließen, muss der Weg dahin Barrierefrei nach dem BFSG gestaltet werden.
Weiterhin davon ausgenommen sind Kleinunternehmen, mit unter 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz (beides muss gegeben sein), die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Es sei denn, sie arbeiten mit öffentlichen Stellen oder großen Unternehmen zusammen. Kleinunternehmen, die Produkte verkaufen sind nicht ausgenommen.
Unter Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen oder großen Unternehmen fällt jeder der:
eine Website für eine öffentliche Behörde erstellt oder betreut
als Zulieferer für ein öffentlich finanziertes Projekt arbeitet
Software oder digitale Dienste an eine Kommune oder Schule liefert
für ein großes Unternehmen arbeitet, und für dieses ein Produkt / eine Dienstleistung mitverantwortlich entwickelt oder kontinuierlich bereitstellt
Konkret vom BFSG betroffen wären beispielsweise:
Online-Shops / E-Commerce Unternehmen
Banking-Portale
Streaming-Dienste
Bereitsteller von E-Books / E-Readern
Messenger & Kommunikationsdienste
Apps zur Reisebuchung, Ticketkauf oder Terminvereinbarung
Apps / Websites mit Kundenportalen, Nutzerkonten
Websites mit Vertragsabschluss, Registrierung oder Buchung
Diese 4 Kriterien muss man als Website Betreiber einhalten
Das BFSG fordert, dass Websites den Kriterien des WCAG 2.1 auf Level AA entsprechen. Diese sind:
1. Wahrnehmbarkeit
- Alle Bilder haben sinnvolle Alt-Texte
- Alle Videos haben Untertitel
- Die Texte und der Hintergrund haben genug Kontrast (mind. 4.5:1)
- Die Schriftgröße beträgt min. 16px und ist zoombar ohne Layoutbruch
- Inhalte sind auch ohne Farben verständlich (D. h. Farben nicht allein als Hinweis nutzen)
- Alle Formulare haben sichtbare Labels
2. Bedienbarkeit
- Alle Funktionen der Website sind nur per Tastatur, also ohne Maus zugänglich - Navigationselemente und Links müssen sich per Tabulator erreichen lassen.
- Keine Timeouts ohne Vorwarnung, d. h., die Browsing-Session sollte nicht ohne vorherige Warnung auslaufen und den Besucher gestrandet lassen
- Fokusindikatoren müssen sichtbar sein. Das heißt um klickbare Links, Felder oder Buttons muss, wenn man die Tab-Taste drückt ein Rand sichtbar sein, der darauf hinweist, dass mit diesem Element interagiert werden kann.
- Es darf keine Inhalte geben, die Krampfanfälle auslösen können (z. B. schnell blinkende Elemente)
- Die Navigation und Bedienelemente sollten über die gesamte Website konsistent gehalten sein
3. Verständlichkeit
- Inhalte haben einen einfachen und klaren Sprachstil
- Formularfelder geben Hilfen & Fehlermeldungen
- Lesbare Sprache, Vermeidung von Fachjargon
4. Robustheit
- Kompatibilität mit Screenreadern & Assistenzsoftware: Die Website muss mit solchen Bedienungshilfen verwendbar sein
- Technisch und semantisch korrekter HTML-Code nach W3C-Standards. Es müssen die richtigen Tags entsprechend ihrer Bedeutung verwendet werden. Screenreader, Braille-Displays, etc. verstehen die Bedeutung von Inhalten nur, wenn sie richtig ausgezeichnet sind.
- Falls ARIA-Rollen und Attribute verwendet werden müssen sie ähnlich wie bei HTML korrekt eingesetzt werden.
Das passiert bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Ab dem 28. Juni 2025 kann dabei es zu:
Abmahnungen
Vertragsausschlüssen
oder sogar Bußgeldern kommen, wenn barrierefreie Anforderungen missachtet werden.
Gerade Online-Shops und Dienstleister sollten daher frühzeitig aktiv werden.
Unterstützung bei der Umsetzung
Als erfahrener Webdesigner und Website-Manager unterstütze ich Unternehmen dabei, ihre Websites nicht nur optisch ansprechend, sondern auch gesetzeskonform und barrierefrei zu gestalten.
Gerade im Hinblick auf das BFSG ist es sinnvoll, sofort zu handeln und bestehende Websites technisch und inhaltlich auf den Prüfstand zu stellen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Website die Anforderungen erfüllt, helfe ich gerne weiter – mit einer verständlichen Analyse, konkreten Maßnahmen sowie deren Umsetzung.